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Endlich: Erleichterungen bei der Belegausgabepflicht
Der elektronische Kassen-Beleg-Standard des DFKA als digitale Alternative zum Papierbeleg
Seit dem gilt die in § 146a Abs. 2 AO normierte Belegausgabepflicht. Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen) erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang einen Beleg auszustellen. Am veröffentlichte der DFKA (endlich) einen einheitlichen Standard für elektronische Belege, der in einer Kooperation aus dem DFKA angeschlossenen Unternehmen entwickelt wurde.
Aktuell sind die von den verschiedenen elektronischen Aufzeichnungssystemen erzeugten Belege sehr unterschiedlich, so dass sie zurzeit nicht einheitlich verwaltet und automatisiert – z. B. von der Finanzverwaltung – ausgewertet werden können. Nach Angaben des DFKA schließt der elektronische Kassen-Beleg-Standard (EKaBS) genau diese Lücke.
Der elektronische Kassen-Beleg-Standard als einheitliche Vorlage ist technologieoffen, d. h. es gibt keine Vorgaben für die Art der Implementierung, und gewährleistet große Freiheiten bei den „Transportwegen“ des Belegs zum Kunden. Er kann in...