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Auslagenersatz, Werbungskosten und geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers; Aufhebung des (BStBl 2000 I S. 613)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl 2000 I S. 613) aufgehoben. Damit sind die (BStBl 1990 I S. 290) zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Ausgaben für Telefongespräche in der Wohnung des Arbeitnehmers und vom (BStBl 1993 I S. 908) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon weiterhin anzuwenden.