Stromsteuerentlastung, Unzulässigkeit staatlicher Beihilfen
für Unternehmen in Schwierigkeiten – Power Purchase Agreements als
Sicherungsmittel bei bilanzieller Überschuldung
Leitsatz
1. Eine bilanziell überschuldete KG, die ausschließlich ihre Kommanditisten mit dem von ihr erzeugten Strom beliefert, kann
als Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG auch dann
nicht in Anspruch nehmen, wenn ihre wesentlichen Risiken auf der Grundlage von langfristigen Power Purchase Agreements durch
die Umlage der Kosten auf die Gesellschafter verlagert werden.
2. Der klare Wortlaut der die Zulässigkeit staatlicher Beihilfen begrenzenden Regelungen des StromStG und der AGVO lässt keinen
Spielraum für eine einschränkende Auslegung des Begriffs eines ”Unternehmens in Schwierigkeiten“.
3. Die darin liegende Ungleichbehandlung mit anderen sich tatsächlich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindenden
Konkurrenzunternehmen ist gerechtfertigt, weil die Gewährung der Steuerentlastung anderenfalls gegen das unmittelbar anwendbare
Durchführungsverbot nach Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV verstoßen würde (Anschluss an , CuR 2019, 145).
Fundstelle(n): DStRE 2022 S. 504 Nr. 8 QAAAH-78174
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 10.03.2021 - 4 K 2265/19 VSt
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