EuGH - C-718/20 P Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Gesetze: AEUV Art 256 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 2, EUV 2016/1036 Art 20 Abs 4, EUV 2016/1036 Art 2, EUV 2018/330, AEUV Art 263
Rechtsfrage
Es wird beantragt,
- das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben,
- den von der Rechtsmittelführerin in ihrer Klage vor dem Gericht gestellten Anträgen gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 der Kommission für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft,
- der anderen Partei des Verfahrens die Kosten der Rechtsmittelführerin für das Rechtsmittelverfahren und für das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-307/18 aufzuerlegen.
Hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin,
- die Sache zur Entscheidung über ihre Anträge an das Gericht zurückzuverweisen, soweit es der Verfahrensstand erlaubt, und
- die Kostenentscheidung vorzubehalten.
(Gerügt werden Rechtsfehler und Verfälschung der Tatsachen seitens des EuG, diverse Rechtsverstöße in Bezug auf die Verordnung (EU) 2016/1036 (Grundverordnung) sowie Fehler bei der Ermittlung des Normalwertes der SSSPT und der Auswirkungen der Preisunterbietung bei den SSSPT.)
China; Nichtigkeitsklage; Rechtsmittel; Stahl
Fundstelle(n):
CAAAH-78131