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Ermittlung der Lohnsumme bei der Zahlung von Kurzarbeitergeld
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich zur Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme i. S. des § 13a Abs. 3 ErbStG abgestimmt. Im Ergebnis hat der Bezug von Kurzarbeitergeld erbschaft- und schenkungsteuerlich keine nachteiligen Konsequenzen. Bei der bilanziellen Behandlung als durchlaufender Posten ist das Kurzarbeitergeld zusätzlich zum in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Lohn- und Gehaltsaufwand zu berücksichtigen.
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Zur Erbschaft- und Schenkungsteuer haben wir einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder ausgewählt. Es geht um die Behandlung des Kurzarbeitergeldes bei der Lohnsumme. – Das ist natürlich ein Thema, das in der Corona-Krise rasant an Bedeutung gewonnen hat. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Der Bezug von Kurzarbeitergeld hat erbschaft- und schenkungsteuerlich keine nachteiligen Konsequenzen. Für alle, die nicht so im Thema sind, sollten wir aber erst einmal den Hintergrund erläutern.
Gerne. – Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Versch...