Gesetzgebung | Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung (Bundestag)
Der Bundestag hat am den
Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem
Steuerwettbewerb und zur Änderung weiterer Gesetze" (BT-Drucks. 19/28901) in erster
Lesung beraten. Die Initiative wurde zusammen mit einem Antrag der FDP zum
Datenschutz im Kampf gegen Steueroasen (BT-Drucks. 19/29264) zur
weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Die in dem Gesetz enthaltenen Abwehrmechanismen sollen es Personen und Unternehmen erschweren, durch Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die auf der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete geführt werden, in Deutschland Steuern zu vermeiden. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehört etwa die Versagung von steuerlichen Vorteilen oder Abzügen.
Der Gesetzentwurf basiert auf den Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur sogenannten Schwarzen Liste sowie den verhandelten Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung). Die Umsetzung der Maßnahmen in nationales Recht dient laut Entwurf einem koordinierten Vorgehen der Mitgliedstaaten.
Quelle: Bundestag online (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-78061