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Umsatzsteuer kompakt
Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. des InvG (BFH)
Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Ausgangsumsätzen gehören, weil sie in deren Preis eingehen. Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin, einer GmbH und Kapitalanlagegesellschaft i.S. des im Streitjahr (2006) geltenden Investmentgesetzes (InvG), aus Eingangsleistungen der Vorsteuerabzug zusteht. Nach Auffassung der Vorinstanz stehen die streitigen Eingangsleistungen im direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit der gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfreien Verwaltung der Sondervermögen, was den Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausschließt. Sie dienten unmittelbar dazu, der Verpflichtung der Klägerin gegenüber den Anlegern zur gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG steuerfreien Verwaltung der Sondervermögen nachzukommen (s. ).
Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg:
Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien...