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Das Public Country-by-Country Reporting in der EU
Der Rat der EU hat sich am in qualifizierter Mehrheit für Änderungen der Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) hinsichtlich der Einführung des sog, Public Country-by-Country Reporting ausgesprochen. Die Verhandlung des Public CbCR wurde nachfolgend im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens aufgenommen. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung im Rat der Europäischen Union enthalten.
I. Adressat der Steuerinformationen ist die Öffentlichkeit
Im Kern sieht der nun empfohlene Änderungsentwurf der Bilanzrichtlinie vor, dass bestimmte in der EU tätige Unternehmen und Niederlassungen verpflichtet werden sollen, einen Bericht mit ertragsteuerlichen Informationen, das EU CbCR, zu erstellen und zu veröffentlichen (vgl. Rat der EU, Mitteilung v. - Interinstitutional File 2016/0107(COD)). Derzeit ist vorgesehen, dass die Offenlegungspflicht im Sinn dieses Public CbCR für Unternehmen gelten soll, deren Gruppe mit dem konsolidierten Konzernumsatz den Schwellenwert von 750 Mio. € übersteigt.
Damit kämen in Zukunft bei Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes zusätzliche Transparenzanforderungen auf in der EU tätige Unternehmen ...