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NWB 18/2021 S. 1296

Abgabenordnung | Festsetzung eines Verspätungszuschlags

Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 152 AO durch das Steuermodernisierungsgesetz (StModernG) hat das Bayerische Landesamt für Steuern mit Verfügung v.  ausführlich zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags Stellung genommen.

Anmerkung:

§ 152 [i]Giels, NWB 3/2021 S. 210AO i. d. F. des StModernG (§ 152 AO n. F.) ist zwar bereits am in Kraft getreten, ist aber erst für Steuererklärungen anzuwenden, die nach dem abzugeben sind; eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist ist hierbei nicht zu berücksichtigen. Für Steuererklärungen, die vor dem einzureichen sind, ist § 152 AO in der am geltenden Fassung (§ 152 AO a. F.) weiterhin anzuwenden.

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