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RENO Nr. 5 vom Seite 5

Organisationspflichten in der Kanzlei – Teil 1

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

Immer wieder müssen sich die Gerichte mit Wiedereinsetzungsanträgen beschäftigen. Regelmäßig geht es auch um die Versäumung von Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfristen aufgrund von Fehlern, die innerhalb der Rechtsanwaltskanzleien passieren. Doch wann liegt nach Auffassung der höheren Gerichte eine unverschuldete Fristversäumnis vor und wann muss sich der Rechtsanwalt den Fehler zurechnen lassen und hat mit dem Wiedereinsetzungsantrag keinen Erfolg?

Einleitung

Die Überwachung und Einhaltung von Fristen gehört zu den Aufgaben, die im Zuständigkeitsbereich der Rechtsanwaltsfachangestellten liegen. Doch auch Re-Fas sind nur Menschen und so kann es natürlich vorkommen, dass im stressigen Kanzleialltag eine Frist falsch oder gar nicht eingetragen wird oder eine Frist als erledigt gestrichen wird, obwohl der Schriftsatz möglicherweise noch gar nicht auf den Weg an das Gericht gebracht wurde.

Wiedereinsetzungsantrag

In solchen Fällen stellt der Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter der Partei, die die Frist versäumt hat, einen sog. Wiedereinsetzungsantrag. Gemäß § 233 ZPO ist einer Partei, die ohne ihr Verschulden verhindert war, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, d...