1. Weder der Verordnungstext der BK Nr. 2102 noch das zugehörige Merkblatt für die ärztliche Untersuchung zur BK Nr. 2102 setzen den Nachweis einer bestimmten Mindest-Expositionszeit voraus. Soweit die Berufsgenossenschaft eine Mindest-Expositionszeit von 3.200 Stunden ansetzt, entbehrt dies sowohl einer gesetzlichen als auch einer wissenschaftlichen Grundlage.
2. Eine geeignete Belastungsdosis liegt dann vor, wenn das Erscheinungsbild der Tätigkeit durch überdurchschnittliche Meniskusbelastungen geprägt ist, wobei keine prozentuale Mindestbelastung zu fordern ist (Anschluss an , juris).
3. Es ist daher nicht zulässig, die Zeitdauer des Spiel- und Trainingsbetriebs eines Profisportlers mit der achtstündigen Arbeitsschicht sonstiger Arbeitsnehmer in Relation zu setzen (Anschluss an , juris).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): HAAAH-77850
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.03.2021 - L 8 U 1828/19
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