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BdF - IV B 7 - S 2770 - 6/90

§ 17 KStG; Steuerrechtliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen bei Organgesellschaften;

Übergangsregelung im BdF-Schreiben vom – IV B 7 – S 2770 – 31/89 – (BStBl 1989 I S. 430)

Es würde gefragt, ob der (DB 1988 S. 2623, BB 1989 S. 95, NJW 1989 S. 295) und damit das o.a. BdF-Schreiben vom auch Bedeutung für den Fall haben, daß eine Organgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH einen Gewinnabführungsvertrag mit einer eingetragenen Genossenschaft als Organträger abschließt.

Diejenigen Wirksamkeitsvoraussetzungen, die der BGH-Beschluß für die Organgesellschaft nennt – es sind dies die notarielle Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung und die Eintragung des Vertrags in das Handelsregister –, sind auch in dem vorgetragenen Fall zu beachten.

Zur Frage, ob die vom BGH für den Zustimmungsbeschluß der Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft erforderte ¾-Mehrheit auch von einer Genossenschaft gefordert wird, die als Organträger auftritt, äußert sich der BGH nicht. Hierzu wird die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten sein.

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BMF v. 08.03.1990 - IV B 7 - S 2770 - 6/90

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