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BFH 17.12.2020 VI R 21/18, StuB 9/2021 S. 383

Einkommen-/Lohnsteuer | Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach neuem Reisekostenrecht

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des aufnehmenden Unternehmens, der der Arbeitnehmer im Rahmen eines eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Dauer der Entsendung zugeordnet ist (Bezug: § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nr. 16, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5a, § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG).

Praxishinweise

(1) Erste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmen...BGBl 2013 I S. 285BStBl 2014 II S. 804BStBl 2020 I S. 1228

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