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Einkommen-/Lohnsteuer | Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug
Für die Anwendung der Regelungen des § 8 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 Satz 11 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sowie für die Anwendung der , NWB BAAAG-94181 (BStBl 2019 II S. 371), und vom - VI R 16/17, NWB LAAAG-94182 (BStBl 2019 II S. 373), hat das S. 383BMF zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug ein Schreiben veröffentlicht (, NWB JAAAH-76163).
Hintergrund: In § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG ist durch die neue Definition „Zu den Einnahmen in Geld gehören“ nun gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grds. keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind. Die BStBl 2011 II S. 383, 386 und 389