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StuB 9/2021 S. 387

Umsatzsteuer | Haftung beim Handel mit Waren im Internet

Durch das JStG 2020 wurden die §§ 18e, 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG geändert. Die Änderungen treten am in Kraft. Das BMF hat hierzu ein Schreiben veröffentlicht, welches den UStAE ändern lässt ( :013, NWB QAAAH-76810).

Hinweise: Das zum Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Vordruckmuster USt 1 TJ – Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG – und Vordruckmuster USt 1 TI – Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG (BStBl 2019 I S. 1432) sowie das zur Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet (§§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG; BStBl 2019 I S. 106) und das zur Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren...BStBl 2019 I S. 1005

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