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BFH 12.11.2020 V R 22/19, StuB 9/2021 S. 386

Umsatzsteuer | Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt; Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

(1) Die Überlassung von Vieheinheiten durch einen Gesellschafter an eine Personengesellschaft unter gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung eines Vorabgewinns erfolgt gegen Entgelt, wenn der Gesellschafter mit der Zahlung rechnen kann. (2) Die Umsätze aus der Überlassung von Vieheinheiten unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, sondern dem Regelsteuersatz (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG; §§ 51, § 51a BewG; Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5, Anhang VIII MwStSystRL).

Praxishinweise

Der Kläger ist hauptberuflicher Land- und Forstwirt. Er ist innerhalb seines landwirtschaftlichen Betriebs als Einzelunternehmer tätig (abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6. des Folgejahres). Die im Rahmen dieses Betriebs ausgeführten Ums...

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