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§ 5 UStG; Aufhebung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Einführung der Steuerbefreiung für Vermietungsgenossenschaften sowie -vereine durch das Steuerreformgesetz 1990
Bezug: (BStBl 1989 I S. 271);
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das IV B 7 – S 2730 – 65/89 – (BStBl 1989 I S. 271) wie folgt geändert:
In Abschnitt A. II Nr. 2 Buchst. d Doppelbuchst. bb betreffend die Beteiligung an einem anderen Unternehmen erhält das letzte Tiret folgende Fassung:
”– die Beteiligung an einem anderen Unternehmen.
Bei der Beteiligung an einer Körperschaft sind als Einnahmen die Gewinnausschüttung zuzüglich der darauf entfallenden anrechenbaren Körperschaftsteuer anzusehen.
Bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft sind die anteiligen Einnahmen der Personengesellschaft anzusetzen. –
Wegen einer Beteiligung im Jahre 1990 in den Fällen des Antrags nach § 54 Abs. 3 KStG n.F. vgl. Abschnitt I. 2.”