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FG Hamburg 03.12.2020 2 K 62/19

Steuerrecht | Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übernahme der Haftung für Aufsichtsratstätigkeit des Gesellschafters

Die Haftungsfreistellung durch eine GmbH für die Aufsichtsratstätigkeit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers in einer AG führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), wenn die Haftungsfreistellung der Höhe nach unbegrenzt ist und auch vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen umfasst. Muss die GmbH dann später Schadensersatz leisten, ist die vGA mit dem geleisteten Schadensersatz zu bewerten.

Im [i]Insolvenzverwalter nahm Aufsichtsrat in Anspruch Streitfall hatte der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin (GmbH) eine Aufsichtsratstätigkeit bei einer AG übernommen, an der die Klägerin beteiligt war. Die GmbH hatte ihn hierfür von jeder Haftung freigestellt. Nachdem die AG in Insolvenz geraten war, verlangte der Insolvenzverwalter von dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen Schadenser...

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