Online-Nachricht - Dienstag, 04.05.2021

Rechtsprechung | Neue Revisionsverfahren beim BFH

Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Die interessantesten Verfahren aus dem Monat April 2021 haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Einkommensteuer:

Abfärbetheorie: Erzielt eine GbR aus der Vermietung eines Grundstücks gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, weil auf dem Dach des Vermietungsobjekts eine Photovoltaikanlage betrieben wird, aus der durchgehend negative Einkünfte erzielt werden? (BFH-Az. IV R 42/19, Vorinstanz: ; Anmerkung der Redaktion: Das Verfahren hat ein neues Aktenzeichen bekommen, zum Verfahrensverlauf gelangen Sie hier).

Einkunftsart: Gehören Einnahmen aus der Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) oder zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) und sind als solche bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a EStG zu berücksichtigen? (BFH-Az. VI R 38/20; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 16.11.2020,

Nachträgliche AK/HK: Erfasst das Tatbestandsmerkmal -Anschaffung des Gebäudes- des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG auch eine vom Steuerpflichtigen vorgenommene Entnahme aus seinem (land- und forstwirtschaftlichen) Betriebsvermögen für sein Privatvermögen? (BFH-Az. IX R 7/21; Vorinstanz: ).

10-Tage-Regelung: Sind die Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate Mai, Juni und Juli 2017, die am innerhalb des 10-Tages-Zeitraums des § 11 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG bezahlt wurden, im Veranlagungsjahr 2017 bei der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung als Betriebsausgabe anzuerkennen, auch wenn die Fälligkeit nicht innerhalb kurzer Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, liegt? (BFH-Az. X R 2/21; Vorinstanz: ).

Außergewöhnliche Belastung: Handelt es sich bei der Liposuktion um eine im Streitjahr 2017 wissenschaftlich anerkannte Methode zur Behandlung eines Lipödems, so dass die entsprechenden Aufwendungen ohne die Nachweiserfordernisse des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind? (BFH-Az. VI R 39/20; Vorinstanz: ; s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 26.10.2020, s. Aufsatz in hören Sie Das FG Thüringen hatte ebenfalls in einem Fall von Krankheitskosten einer Liposuktion bei Lipödem zu entscheiden (). Hier ist die Revision unter dem BFH-Az. VI R 36/20 anhängig.

Außergewöhnliche Belastung: Ist Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung (hier: in einer Pflegewohngemeinschaft in Form einer selbstverantworteten Wohngruppe i.S. der §§ 24 Abs. 2, 25 WTG NW) als außergewöhnliche Belastungen -krankheitsbedingte Unterbringung-, dass der Steuerpflichtige in einem Heim i.S. des § 1 HeimG bzw. einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot i.S. des § 18 WTG NW untergebracht ist? (BFH-Az. VI R 40/20; Vorinstanz: , s. hierzu Eilnachricht aus NWB 14/2021).

Gesonderter Steuertarif: Handelt es sich bei § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 4 EStG um eine gesetzliche Fiktion zur Verfahrensvereinfachung für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums oder um eine Nachweiserleichterung, welche nicht das tatsächliche Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ersetzt? (BFH-Az. VIII R 2/21; Vorinstanz: ).

Umsatzsteuer:

Steuersatz: Unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Eintrittskarten für einen Freizeitpark dem ermäßigten Steuersatz? (BFH-Az. XI R 4/21; Vorinstanz: ).

Erbschaftsteuer:

Steuerbefreiung Familienheim: Streitig ist die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für ein Familienheim gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG bei einem gesundheitlich bedingten Auszug. Stellt eine psychische Erkrankung einen zwingenden Grund im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG dar? (BFH-Az. II R 1/21; Vorinstanz: , s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.1.2021, ).

Verfahrensrecht:

Gestaltungsmissbrauch: Ist (gemäß H 3.45 LStH) stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt? (BFH-Az. VI R 50/20; Vorinstanz: und BFH-Az. VI R 49/20; Vorinstanz: ).

Quelle: NWB Datenbank, BFH online (JT)

Fundstelle(n):
UAAAH-77568