Reinhard Schweizer

Steuerlehre Lösungsheft

23. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-10513-0

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Steuerlehre Lösungsheft (23. Auflage)

B. Körperschaftsteuer

Aufgabe 62: Unbeschränkte Steuerpflicht, örtliche Zuständigkeit

Zu a)
Die GmbH ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, da sie ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland hat.

Zu b)
Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich gem. § 1 Abs. 2 KStG auf sämtliche Einkünfte.

Zu c)
Örtlich zuständig ist gem. § 20 Abs. 1 AO das Geschäftsleitungs-Finanzamt in Leverkusen.

Aufgabe 63: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, Tarifbelastung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
vorläufiger Jahresüberschuss
95.000,00 €
+
Geschenke über 35,00 €
8.800,00 €
 
Geschenke unter 35,00 € sind als BA abzugsfähig. Der Verpflegungsmehraufwand des Geschäftsführers (Arbeitnehmer) i. H. v. 200,00 € wurde zutreffend erfasst, keine Gewinnkorrektur.
0,00 €
-
steuerfreie Investitionszulage
5.000,00 €
+
50 % Beiratsvergütungen ohne Reisekosten
 
 
(6.000,00 € - 1.000,00 € =) 5.000,00 € • 50 % =
2.500,00 €
+
GewSt-Vorauszahlungen 2021
5.000,00 €
 
Zinserträge aus GewSt-Erstattung gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen.
0,00 €
+
KSt-Vorauszahlungen 2021
2.500,00 €
+
Solidaritätszuschlag für KSt-Vorauszahlungen 2021
137,50 €
-
KSt-Erstattung aus 2017
10.000,00 €
+
Geldbußen
3.500,00 €
 
Rechtsanwaltskosten gehören zu den abzugsfähigen Aufwendungen.
0,00 €
=
zu versteuerndes Einkom...