Steuerlehre Lösungsheft
23. Aufl. 2021
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E. Umsatzsteuer
Zu 2.5 (Unternehmer)
Fall 1:
Keine unternehmerische Tätigkeit, da es an der Wiederholungsabsicht (Nachhaltigkeit) fehlt. Es handelt sich insoweit um einen einmaligen Verkauf, der nicht den Beginn einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit darstellt.
Dietmar Brenner ist hinsichtlich der einmaligen Planung des Einfamilienhauses als Unternehmer anzusehen. Nachhaltigkeit auch bei einmaliger Tätigkeit, die den Beginn einer beruflichen Tätigkeit darstellte. Wiederholungsabsicht lag ebenfalls vor.
Rudolf Schraube ist Unternehmer i. S. des UStG: Selbstständige Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit (Autoreparaturen nach Feierabend), sodass eine nachhaltige Tätigkeit (planmäßige Wiederholung) zur Erzielung von Einnahmen vorliegt.
Der Steuerfachangestellte ist Unternehmer, da er nachhaltig und zur Erzielung von Einnahmen mit der Vermietung eine sonstige Leistung erbringt. Selbstständigkeit liegt ebenfalls vor.
Fall 2:
Es liegt umsatzsteuerlich nur ein Unternehmen vor, denn umsatzsteuerlich sind die verschiedenen drei Betriebe (Surfschule, Surfshop und Surfhotel) des Welle nur Betriebsstätten eines Unternehmens.
Sämtliche Umsätze der Betriebsstätten untereinander sind als sog. Innenumsät...