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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 237/17

Gesetze: UStG 2005 § 4 Nr 14 Buchst a; UStG 2005 § 4 Nr 14 Buchst b; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst b; EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst c

Verhältnis zwischen den Steuerbefreiungsvorschriften des § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG - Steuerbefreiung ärztlich angeordneter Blutanalysen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Heilmethoden

Leitsatz

1) Entgegen Abschn. 4.14. Abs. 2 Satz 1 UStAE ist § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG bei Analysen in einem Labor unabhängig von dem Ort der Leistungserbringung neben § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG anwendbar.

2) Medizinische Analysen, die von praktischen Ärzten im Rahmen ihrer Heilbehandlungen angeordnet werden, sind auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerbefreit, wenn es sich um nicht wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethoden handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAH-77536

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 11.06.2020 - 11 K 237/17

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