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BPatG Urteil v. - 5 Ni 28/18 (EP)

Gesetze: Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "System und Verfahren zur gesicherten Behandlung von Kontrollinformationen (europäisches Patent)" – zur Frage der Patentfähigkeit

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 1 404 085 (Streitpatent), das am 29. September 2003 angemeldet wurde und die Priorität von drei US-amerikanischen Anmeldungen in Anspruch nimmt, wobei die älteste Priorität vom 27. September 2002 datiert. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wird das Streitpatent unter dem Aktenzeichen DE 603 09 647.6 geführt. Es trägt die Bezeichnung "System and method for securely handling control information" (System und Verfahren zur gesicherten Behandlung von Kontrollinformationen) und umfasst 12 Patentansprüche, die alle mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2021:100321U5Ni28.18EP.0

Fundstelle(n):
UAAAH-77487

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 10.03.2021 - 5 Ni 28/18 (EP)

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