Die Leistungen des Gastgewerbes
Auch wenn corona-bedingt die meisten Hotels und Restaurants geschlossen haben, beschäftigt sich die Rechtsprechung gleichwohl mit diversen Themen zum Gastgewerbe:
Gleich mehrere Entscheidungen zu Restaurant-, Verpflegungs- und Hotelleistungen haben wir in dieser Ausgabe für Sie vorbereitet. So hat der EuGH am in der Entscheidung J.K. zur Frage Stellung genommen, ob es sich bei der Abgabe von Speisen um eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt. Ob der Dienstleistungsanteil qualitativ überwiegt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Umsatzes zu beurteilen. Ralf Walkenhorst stellt die vor.
Das FG Düsseldorf hat in einer Entscheidung zu Fast-Food-Umsätzen mittels Verzehrvorrichtungen in einer sog. „Gastronomie-Mall“ entschieden. Thomas Rennar erläutert Ihnen die wichtigsten .
Das FG Nürnberg hat in einem AdV-Verfahren dazu Stellung bezogen, welcher Steuersatz auf die Beherbergungsleistung, die Gestellung von Frühstück und die Gewährung des Zugangs zum Spa-Bereich eines Hotels anfällt bzw. ob hier ggf. einheitliche Leistungen zum ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG vorliegen. Diese Entscheidung bespricht .
Auch das BMF hat sich mit Schreiben vom zu den "Wiesenbrezn" geäußert (besser gesagt: zu den Mitbenutzungsrechten an Verzehrvorrichtungen Dritter), dieses Schreiben werden wir Ihnen erst in einer der nächsten Ausgaben kommentiert vorstellen, zunächst finden Sie es in unseren Kurznachrichten.
Beste Grüße
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 9 / 2021 Seite 1
NWB LAAAH-77412