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Anwaltsleistungen zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener
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Der EuGH musste darüber befinden, ob die Leistungen eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen und ob eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der MwStSystRL in Betracht kommt.
I. Leitsätze
1. Art. 9 Abs. 1 der MwStSystRL des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen, die zugunsten nicht geschäftsfähiger Erwachsener erbracht werden, um diese bei zivilrechtlichen Handlungen zu schützen, und deren Ausführung dem Dienstleistungserbringer von einer Justizbehörde kraft Gesetzes übertragen ist und deren Vergütung durch diese Behörde als Pauschalbetrag oder aufgrund einer Einzelfallprüfung, die u. a. die Vermögensverhältnisse der nicht geschäftsfähigen Person berücksichtigt, festgelegt wird, wobei diese Vergütung außerdem vom Staat übernommen werden kann, wenn die nicht geschäftsfähige Person nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. dieser Bestimmung darstellen, wenn diese Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden, der Dienstleistungserbringer daraus nachhaltige Einnahmen erzielt und die Gesamthöhe der Ausgleichszahlung für diese Tätigkeit nach Kriterien bestimmt wir...