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Die Überlassung der Ehewohnung nach der Scheidung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1334Der Bundesgerichtshof (, NWB CAAAH-76417) hat klargestellt, dass eine geschiedene Ehefrau nur innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung von ihrem Ex-Mann die Überlassung der Ehewohnung verlangen kann, wenn die Wohnung in seinem Alleineigentum steht. Soweit die Ehefrau nicht aus anderen Gründen – wie z. B. einer Vereinbarung zwischen den Eheleuten – ein Recht zum Besitz an der Wohnung hat, muss sie ausziehen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Die Situation „anlässlich“ der Scheidung
[i]Materiell- und verfahrensrechtliche Spezialregelungen§ 1568a BGB enthält Spezialregelungen, die auch bei einer im Alleineigentum eines Ehepartners stehenden Wohnung den Ausgleich zwischen den Ehepartnern nach der Scheidung regeln. Solange sein Anwendungsbereich gilt, ist das Ehewohnungsverfahren eröffnet und der aus dem Eigentum folgende Herausgabeanspruch eines Ehepartners auch nach Rechtskraft der Scheidung nicht durchsetzbar.
[i]EhewohnungDabei kommt es für die Frage, ob es sich (noch) um eine Ehewohnung i. S. des § 1568a BGB handelt, auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung an. Bis zur Rechtskraft der Scheidung hängt die Qualifizierung als Ehewohnung nicht davon ab, dass noch beide Ehepartne...