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Online-Nachricht - Donnerstag, 29.04.2021

Einkommensteuer | Kein Ansatz pauschaler Kilometersätze bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (BFH)

Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG anstelle der tatsächlichen Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 EStG für sonstige berufliche Fahrten kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ein regelmäßig verkehrendes Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1 BRKG benutzt (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Kläger war im Streitjahr als Bundesbetriebsprüfer des BZSt mit Dienstsitz in Bonn im Außendienst tätig. Dort hatte er keinen eigenen Arbeitsplatz, er war keiner erste Tätigkeitsstätte zugewiesen. Das BZSt erkannte den Wohnort des Klägers als Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinn an. Die Erstattung der Reisekosten richtete sich nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG).

Im Streitjahr war der Kläger in B mit der Mitwirkung an einer Außenprüfu...

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