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Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen in der Entgeltabrechnung
Wann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Zinsvorteil vor?
Geld zu leihen war noch nie so günstig wie derzeit. Banken bieten häufig Darlehen mit niedrigen Zinsen an. Doch nicht nur Banken und private Geldgeber verleihen Geld, auch Arbeitgeber stellen Darlehen für ihre Mitarbeiter zur Verfügung. Neben Konsumentenkrediten werden auch kleine Baudarlehen von Arbeitgebern gewährt. Das Darlehen wird nicht selten zu noch günstigeren Konditionen gegenüber einem herkömmlichen Darlehen von Banken angeboten. So mancher Arbeitgeber stellt das Darlehen sogar zinslos zur Verfügung. Die Gründe sind unterschiedlich, allerdings ist ein solches Darlehen auch unter dem Punkt der Mitarbeiterbindung eine besondere Leistung des Arbeitgebers. Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern ein zinsloses oder - gegenüber üblichen Bankkrediten - ein zinsverbilligtes Darlehen, handelt es sich bei der Zinsersparnis um einen geldwerten Vorteil, der im Rahmen der Entgeltabrechnung berücksichtigt werden muss. Die reine Hingabe eines Darlehens führt nicht zu einem geldwerten Vorteil.
I. Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen
Welche Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen erfüllt sein müssen, wird vom BStBl 2015 I S. 484, Rn. 1) wie folgt definiert:
„Ein Arbeit...