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Umsatzsteuer | Haftung für Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet
Durch das UStAVermG sind für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes besondere Aufzeichnungspflichten in § 22f UStG und die besondere Haftungsregelung nach § 25e UStG eingeführt worden. Mit Schreiben v. passt das BMF den UStAE nun entsprechend an und nimmt bei dieser Gelegenheit auch Stellung zu den im Rahmen des JStG 2020 mit Wirkung zum vorgenommenen Anpassungen.