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Die zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden
Das BMF hat am zwei Schreiben zu der allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Sachspenden als unentgeltliche Wertabgabe und zu einer befristeten Billigkeitsregelung für Sachspenden bis zum veröffentlicht.
Allgemeine Regelung
Sachspenden unterliegen als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer, sofern der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat. Nach dem (NWB UAAAH-74655) ermittelt sich die Bemessungsgrundlage bei einer Sachspende nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gelte auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände.
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage unentgeltlicher Wertabgaben ist zu berücksichtigen, ob Gegenstände zum Zeitpunkt der unentgeltlichen Wertabgabe aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verkehrsfähig sind. Beispielhaft nennt das BMF u. a. Lebensmittel, wenn der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kurz bevorsteht. Bei anderen Gegenständen soll die Verkehrsfähigkeit eingeschränkt sein, wenn diese aufgrund von erheblichen Material- ode...