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Steuerliche Behandlung von Genußrechten; Anwendung des BStBl 1996 II S. 77
Der BStBl 1996 II S. 77 zur steuerlichen Behandlung von Genußrechten Stellung genommen, die einem Alleingesellschafter einer GmbH für einen Darlehensverzicht eingeräumt worden sind. Dabei hat er entschieden, daß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG nicht auf Genußrechte anwendbar ist, die nur das Recht auf Beteiligung am Gewinn, nicht aber am Liquidationserlös einräumen.
Das Urteil entspricht nicht der Auslegung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, wie sie im IV B 7 – S 2742 – 26/86 – zum Ausdruck kommt. Danach wird eine Beteiligung am Liquidationserlös auch in den Fällen angenommen, in denen eine Rückzahlung des Genußrechtskapitals vor Liquidation der Kapitalgesellschaft nicht verlangt werden kann. Diese Auslegung folgt der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom , RStBl 1936 S. 770) und des HFR 1961 S. 12), die auch nach Einführung der gesetzlichen Regelung bei der steuerlichen Beurteilung darauf abgestellt haben, ob die Genußrechte die Steuerkraft des Unternehmens in etwa gleicher Weise belasten wie Stammkapital. Nach diesen Grundsätzen muß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst recht Anwendung finden, we...