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BFH 22.03.1990 IV R 145/88
Einkommensteuer; | Klavierstimmer übt keine künstlerische Tätigkeit aus (§ 18 EStG; § 12 UStG 1980)
Nach dem übt ein Klavierstimmer auch dann keine künstlerische Tätigkeit aus, wenn er ausschließlich Instrumente stimmt, die von namhaften Pianisten bei Konzerten und Tonaufnahmen verwendet werden.