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Erbrecht | Konkludente Rechtswahl bei Berliner Testament (BGH)
 Die Entscheidung
		des Bundesgerichtshofs 
Der 
		 entschieden: Die Frage, ob ein Erblasser
		eine konkludente Rechtswahl in seinem Testament getroffen hat, ist
		unionsautonom und daher nicht unter Rückgriff auf das hypothetisch gewählte
		Recht zu beurteilen. 
 Rechtlicher
		Hintergrund 
Seit dem
		 gilt
		für die internationale Beurteilung von Erbfällen die Europäische
		Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Die EuErbVO harmonisiert das internationale
		Erbrecht innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark). Das anwendbare Recht
		wird an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers angeknüpft. Dies in
		Abkehr vom bis dahin gültigen Staatsangehörigkeitsprinzip des deutschen
		internationalen Erbrechts. 
	 
Auf den Nachlass eines E...