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BMF - IV C 6 - S 2830 - 1/99 BStBl 1999 I 439

§ 44 UStG Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer durch inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute (Abschnitt 99 Abs. 9 KStR)

Bezug: (BStBl 1998 I S. 255)

Das ein nach dem Stand vom erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen bekannt gemacht. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45 Abs. 1 Satz 3 KStG und Abschnitt 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.

Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben
(Stand: )

Australien/Neuseeland

Australia and New Zealand Banking Group Limited
Niederlassung Frankfurt am Main
Frankfurt/Main

Belgien

Bank Brüssel Lambert AG
Niederlassung Köln
Köln

Generale Bank
Niederlassung Deutschland
Köln

KBC Bank N.V.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main

Brasilien

Banco do Brasil S.A.
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main

Banco do Estado de Sao Paulo S.A. banespa -
Zweigniederlassung Frankfurt
Frankfurt/Main

BANCO REAL S.A.
Filiale Frankfurt am Main
Frankfurt/Main

Dänemark

A/S Jyske ...

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BMF v. 10.03.1999 - IV C 6 - S 2830 - 1/99

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