Corona | Antragsfrist November-/Dezemberhilfe endet (BMWi)
Der Erstantrag kann noch bis gestellt werden. Änderungsanträge sind bis zum möglich und eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum möglich.
Das BMWi führt hierzu u.a. weiter aus:
Seit Ende Februar können Änderungsanträge gestellt und Kontoverbindungen korrigiert werden.
Ein Änderungsantrag kann nur gestellt werden, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde.
Der Antrag richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen oder eine Änderung ihrer Kontoverbindung mitteilen wollen.
Quelle: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (JT)
Fundstelle(n):
NWB UAAAH-77085