1. Die Sachdienlichkeit des Erlasses einer Teileinspruchsentscheidung ist in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar.
2. Eine verfassungwidrige doppelte Besteuerung liegt vor, wenn die den Klägern voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden
Rententeilbeträge geringer sind als die von ihnen aus versteuertem Einkommen bezahlten Altersvorsorgeaufwendungen.
3. Um überprüfen zu können, ob dies der Fall ist, hat der Steuerpflichtige darzulegen, in welchen Zeiträumen er welche Altersvorsorgeaufwendungen
bezahlt hat. Eine generelle Vermutung der Verfassungswidrigkeit der Rentenbesteuerung besteht nicht.
Fundstelle(n): WAAAH-77067
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Sächsisches FG, Urteil v. 16.12.2020 - 2 K 1710/19
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