Fehlgeschlagene Lohnsteuerpauschalierung und Erschütterung Anscheinsbeweis private Nutzung Dienst-Pkw
Leitsatz
1) Bei fehlgeschlagener LSt-Pauschalierung ist der Arbeitslohn in die ESt-Veranlagung der AN einzubeziehen, ohne dass die
vom AG abgeführte pauschale LSt auf die ESt-Schuld anzurechnen ist.
2) Für die Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen über die nach IV C 5 – S 2351/09/10002 (DStR
2013, 2463) anerkannten Beträge hinaus, besteht keine gesetzliche Grundlage.
3) Der Anscheinsbeweis für die private Nutzung eines Dienst-Pkw wird nicht dadurch erschüttert, dass der Stpfl. pauschal behauptet,
in den Sommermonaten mit dem Motorrad bzw. Fahrrad gefahren zu sein.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2021 S. 515 DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 43 DStRE 2021 S. 1355 Nr. 22 YAAAH-77062
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