Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers bei
gleichzeitiger Zahlung von Kindergeld
Leitsatz
1. Wurde an einen bisher Kindergeldberechtigten Kindergeld ausgezahlt, dass nicht im Wege der Abzweigung oder der Weiterleitung
an das Kind gelangt ist, kann der Sozialleistungsträger einen Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 S. 1 und 2 SGB X geltend
machen.
2. Da Kindergeld ebenso wie die Leistungen der Sozialleistungsträger dazu bestimmt ist, die allgemeinen Lebenshaltungskosten
zu bestreiten und die gewährten Sozialleistungen nach dem SGB II als nachrangige Leistungen im Sinne des § 104 Abs. 1 S. 2
SGB X gelten, ist das Kindergeld bei der Ermittlung der Höhe der Leistungen nach dem SGB II zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAH-77054
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 17.06.2019 - 5 K 140/16
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