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FG Münster Urteil v. - 1 K 2809/19 E EFG 2021 S. 989 Nr. 12

Gesetze: AO § 93 Abs. 1; AO § 93c; AO § 175b; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2; EStG § 10 Abs. 2b; AO § 88

Verfahren

Änderungsbefugnis bei unrichtiger Berücksichtigung übermittelter Daten

Leitsatz

1. Im Gegensatz zu den Änderungsvorschriften des § 129 AO und des § 173a AO ist die Änderungsbefugnis des § 175b AO nicht auf Schreib-, Rechen- oder sonstige mechanische Fehler beschränkt, sondern ermöglicht auch die Berichtigung materiell-rechtlicher Fehler.

2. Krankenversicherungsbeiträge für ein Kind des Steuerpflichtigen können nur dann bei diesem als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn er die Beiträge in Form von Bar- oder Naturalunterhalt wirtschaftlich getragen hat.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 10 Nr. 42
DStRE 2021 S. 1466 Nr. 23
EFG 2021 S. 989 Nr. 12
StB 2021 S. 142 Nr. 5
BAAAH-77035

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FG Münster, Urteil v. 09.03.2021 - 1 K 2809/19 E

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