Online-Nachricht - Freitag, 23.04.2021

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Fondsstandortgesetz

Der Bundestag hat am den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, BT-Drucks. 19/27631) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/28868) in 2./3. Lesung beschlossen.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs (BT-Drucks. 19/27631) soll das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst werden, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen werden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs sollen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht ermöglichen. So sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft werden, wodurch Anlegern Kosten erspart werden sollen. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds soll auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden.

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen mit dem Gesetz attraktiver werden. Dafür soll mit Wirkung zum der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von 360 Euro auf 1.440 Euro pro Jahr angehoben werden. Für Arbeitnehmer von Start-ups wurde in das Einkommensteuergesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zunächst nicht besteuert werden.

Im Zuge der Gesetzesberatungen änderte der Bundestag unter anderem das Bewertungsgesetz, um die erste Hauptfeststellung von Grundsteuerwerten auf den leichter umsetzen zu können.

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Quelle: Bundestag online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-76936