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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 20 | Kindergeld: Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung keine Ausbildung beginnen kann

Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist dies nicht der Fall, reicht der Wille des Kindes, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, nicht aus. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob eine Berücksichtigung als behindertes Kind möglich ist.

Auch ein Urteil des Bundesfinanzhofs zum Kindergeld hat es in diese Ausgabe hier geschafft. Das höchste deutsche Steuergericht hat ein Urteil des FG Hamburg aufgehoben, das wir Ihnen in unserer April-Ausgabe 2019 vorgestellt hatten. Zunächst einmal zum Nachteil der Eltern. Aber es gibt noch eine zweite Chance.

Der III. Senat des BFH hat entschieden: Ein Kind unter 25 Jahren, das wegen einer Erkrankung keine Berufsausbildung beginnen kann, ist nur dann als ausbildungsplatzsuchendes Kind zu berücksichtigen, wenn das Ende der Erkrankung absehbar ist. Ist das nicht der Fall, reicht der Wille des Kindes nicht aus, sich nach dem Ende der Erkrankung um einen Ausbildungsplatz zu bemühen....

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