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NWB BB 5/2021 S. 131

Kurzarbeit: Arbeitsagentur bereitet Prüfungen beim Kurzarbeitergeld vor

Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, müssen sich auf Prüfungen der Arbeitsagentur vorbereiten. Ab April 2021 soll mit sog. Abschlussprüfungen bzw. Schlussabrechnungen begonnen werden.

Die Arbeitsagenturen planen Prüfungen bei Unternehmen, die nicht mehr in Kurzarbeit sind. Die Prüfungen sind ein normaler Vorgang, den die Arbeitsagentur regelmäßig durchführt, nicht nur in der Corona-Krise. Denn grds. erfolgen die Zahlungen unter Vorbehalt. Erst nach erfolgter Prüfung ergeht ein abschließender Leistungsbescheid. Die Arbeitsagentur prüft i. d. R. innerhalb von sieben Monaten nach Ende des KUG-Bezugs. Zu prüfende Lohn- und Arbeitszeitunterlagen werden meist schriftlich angefordert. Betroffene Unternehmen sollten zeitnah beginnen, nötige Dokumente zusammen...

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