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Steuern: Richtsatzsammlung 2019 veröffentlicht
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Mit den Richtsätzen verproben Betriebsprüfer Umsätze und Gewinne von Unternehmern. Bei größeren Abweichungen oder beim Fehlen von Unterlagen werden die Gewinne dann anhand der Richtsätze geschätzt. Allerdings dürfen Prüfer bei formell ordnungsmäßig ermittelten Gewinnen eine Schätzung nicht allein darauf stützen, dass erklärte Gewinne von den Richtsätzen abweichen.
, BStBl 2021 I S. 198, NWB CAAAH-69380