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Fördermaßnahmen und Praxisfragen für Unternehmen in Kurzarbeit
Derzeit beherrscht das Thema Kurzarbeit – bedingt durch die Lockdown-Maßnahmen – auch die Arbeit in den Lohnabrechnungs- und Steuerbüros. Es sollen die Möglichkeiten für Arbeitgeber beleuchtet werden, wie sie die Zeit der Kurzarbeit auch zur Weiterbildung ihrer Mitarbeiter nutzen und dabei auf Fördertöpfe der Bundesagentur für Arbeit zugreifen können. Von den vielen Praxisfragen im Zusammenhang mit der Kurzarbeit sollen im Anschluss noch zwei besonders praxisrelevante beantwortet werden: Können Urlaubsansprüche wegen Kurzarbeit gekürzt werden und wie ist mit Minijobbern bei Unternehmen mit Kurzarbeit umzugehen?
I. Verlängerung der Förderung beim Kurzarbeitergeld
Es gelten erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld (KUG) bis zum . Die Höhe des Kurzarbeitergeldes beträgt für die ersten drei Monate 60 %, für die Monate 4-6 70 % und danach 80 %. Bezüglich der maximalen Dauer der Kurzarbeit sind drei Fallgruppen zu unterscheiden.
II. Fördermaßnahmen bei der beruflichen Weiterbildung
Ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung, werden die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge bi...