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IWB Nr. 8 vom Seite 304

Öffentliches Country-by-Country Reporting in der EU – ein sinnvoller Alleingang?

StB Marcel Sames, M.Sc. und StB Stefan Fritsch

Die Diskussion um ein öffentliches Country-by-Country Reporting innerhalb der EU (EU Public CbCR) hat am deutlich Fahrt aufgenommen. Im Rahmen einer informellen Videokonferenz befürwortete eine qualifizierte Mehrheit des Rates der EU für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) die Einführung eines EU Public CbCR und akzeptierte den aktuellen Entwurf der hierfür notwendigen Änderung der EU-Bilanzrichtlinie.

I. Ambitionierter Zeitplan für die Umsetzung

[i]Überführung des Public CbCR in ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren in Form eines TrilogsDies ist zugleich der Startschuss für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, das im Rahmen eines Trilogs des institutionellen Dreiecks – EU-Kommission, Rat der EU und Europäisches Parlament – geführt wird. Dem Vernehmen nach sind die Trilog-Verhandlungen Ende März 2021 gestartet, um bis zum eine Einigung hinsichtlich der Richtlinie zum EU Public CbCR zu finden. Die geplante Zeitschiene kommt nicht von ungefähr, denn Ende Juni 2021 endet auch die portugiesische Ratspräsidentschaft, welche als starke Befürworterin von mehr Steuertransparenz und des EU Public CbCR gilt.

Für Überraschung sorgte die Ansicht der EU-Kommission, dass Art. 50 AEUV die Rechtsgrundlage für das europäische Gesetzgebungsverfahren bilden s...

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