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NWB Sanieren Nr. 3 vom Seite 72

Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Insolvenzplan

Dr. Mario Nawroth

Im Dezember 2020 wurde das SanInsFoG (Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts) verabschiedet und am im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist daher mit den wesentlichen Inhalten seit dem in Kraft. Das SanInsFoG enthält in Art. 1 das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ durch das StaRUG wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, Entschuldung und Tätigkeitsverbote sowie Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren in deutsches Recht (rechtzeitig) umgesetzt.

Kernaussagen
  • Das StaRUG bestimmt selbst, welche Rechtsverhältnisse durch einen Restrukturierungsplan gestaltet werden können – eine derartige ausdrückliche Regelung kennt der Insolvenzplan nicht.

  • Der Schuldner hat ein Auswahlermessen bei der Bestimmung derjenigen Gläubiger, denen er Beiträge zur Erreichung des Restrukturierungsziels abverlangt.

  • Das Gesetz sieht eine zwingende Gliederung des Restrukturierungsplans in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil ...

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