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EuGH 15.04.2021 C-868/19, BBK 9/2021 S. 405

Umsatzsteuer | EuGH bejaht Organschaft mit Personengesellschaft und natürlichen Personen als Gesellschafter

Der EuGH erkennt eine umsatzsteuerliche Organschaft mit einer Personengesellschaft als Organgesellschaft auch dann an, wenn an der Personengesellschaft natürliche Personen beteiligt sind, die aufgrund ihrer Eigenschaft als natürliche Person nicht in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind.

Der [i]Personengesellschaft kann auch natürliche Personen als Gesellschafter haben EuGH stützt sich auf Art. 11 MwStSystRL und widerspricht damit sowohl § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG, wonach nur juristische Personen Organgesellschaften sein können, als auch Abschnitt 2.8 Abs. 5a Satz 1 UStAE, wonach eine Personengesellschaft nur dann Organgesellschaft sein kann, wenn sämtliche Gesellschafter der Personengesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sind, also juristische Personen sein müssen.

Nach [i]Keine restriktive Auslegung des Art. 11 MwStSystRL dem EuGH darf Art. 11 MwStSystRL nicht restriktiv ausgelegt werden. Die EU-Staaten dürfen keine Kriterien heranziehen, di...

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