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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 182/19

Gesetze: KStG § 27 ; KStG § 28

KStG: Zufluss von Einlagen - Zinszahlungen auf einen Darlehensvertrag

Leitsatz

1. Durch § 27 Abs. 1 KStG werden nur solche Einlagen erfasst, die auch tatsächlich geleistet worden sind. Erforderlich ist danach der Zufluss der Einlage bei der empfangenden Körperschaft.

2. Bei Zinszahlungen auf einen Darlehensvertrag ist die Zuordnung zu einer bestimmten Fälligkeit der Zahlungen nicht erforderlich, soweit klar ersichtlich ist, dass die Zinsen im Rahmen des Darlehensvertrages geleistet wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 46
DStRE 2021 S. 1505 Nr. 24
GmbH-StB 2021 S. 220 Nr. 7
TAAAH-76365

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 01.02.2021 - 6 K 182/19

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