Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert
[i]Simon, NWB 39/2020 S. 2890Unternehmen können den erleichterten Zugang zu (erhöhtem) Kurzarbeitergeld (KuG) – auch für Leiharbeiter – weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung hat die Antragsfrist um drei Monate bis zum verlängert. Nach bisheriger Rechtslage galten die Erleichterungen nur für Betriebe, die bis zum Kurzarbeit eingeführt hatten.
Die neue Verordnung v. ist am verkündet worden und am in Kraft getreten (BGBl 2021 I S. 381).