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Bewertungsrecht | Einheitswert eines unbebauten Grundstücks
Ein Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinne ist ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und von einiger Beständigkeit sowie standfest ist. Ein Grundstück ist bewertungsrechtlich als unbebaut zu qualifizieren, wenn ein aufstehendes Gebäude zwar noch vorhanden, aber auf Dauer nicht nutzbar ist. Benutzbarkeit setzt voraus, dass Fenster und Türen eingebaut und Anschlüsse für die Strom- und Wasserversorgung [i]Meier, Einheitsbewertung, infoCenter, NWB BAAAB-05659 sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind. Laut reicht es für die Einheitsbewertung als bebautes Grundstück nicht aus, dass das Gebäude in seinem konkreten Zustand irgendeiner gebäudetypischen Nutzung ...